Bis 30.03.
des Jahres
bewerben!
Wir bilden aus!
Staatlich anerkannte Erzieherin / anerkannter Erzieher (m/w/d)
Voll- und Teilzeit (39/19,5 Stunden/Woche), sowie berufsbegleitend (19,5
Stunden/Woche)
Sinzig, an Ahr und Rhein gelegen, ist eine liebenswerte Kleinstadt mit rund 18.000 Einwohnern. Die
Stadt erwartet Sie mit sechs Ortsteilen, einer sehr guten Infrastruktur mit derzeit 8 Kindertagesstätten,
weiterführenden Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie in einer lebendigen Innenstadt,
gepaart mit einem hohen Freizeit- und Erholungswert.
Die Stadtverwaltung Sinzig versteht sich als ein modernes und kundenorientiertes
Dienstleistungsunternehmen und sorgt mit netten und engagierten Kolleginnen und Kollegen dafür,
dass ein vielschichtiges Leben in Sinzig täglich aufs Neue gelingt.
Also starte deine Zukunft bei der Stadt Sinzig - mit Herz, Sinn und Sicherheit.
Du möchtest mit Kindern arbeiten, sie begleiten, stärken und ein Stück ihres Weges mitgestalten? Du
willst nicht einfach nur arbeiten, sondern auch wirklich etwas bewegen? Dann starte deine Ausbildung
zur Erzieherin oder zum Erzieher bei der Stadt Sinzig.
Du bist von Anfang an mittendrin, übernimmst Verantwortung und wirst Teil eines Teams, das dich
unterstützt und fördert.
Aufnahmevoraussetzungen
Für die Voll- und Teilzeitausbildung muss
1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I (mittlere Reife) und
a) eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin zum Sozialassistenten oder,
b) eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte
Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder,
c) eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder,
der Handwerksordnung oder, eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder,
d) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder,
e) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen
Kind,
2. oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens
240 Stunden umfassenden einschlägigen praktischen Tätigkeit (gilt nur für die berufsbegleitende
Ausbildung) vorhanden sein.
Bei der berufsbegleitenden Ausbildung ist zum 01.08. oder 01.09. des ersten Ausbildungsjahres ein
hauptberufliches Arbeitsverhältnis in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit einer mindestens
hälftigen (19,5 Stunden) regulären wöchentlichen Arbeitszeit nachzuweisen.
Zusatz zu Aufnahmevoraussetzungen:
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau
B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Ausländische Bildungsabschlüsse müssen vor Abgabe der Anmeldeunterlagen von einer deutschen
Behörde anerkannt werden. Liegt der erste Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, ist eine Anerkennung bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion möglich.
Ausbildungsablauf
Vollzeit-Ausbildung mit Anerkennung
Schulischer Teil zwei Jahre mit fünf Schultagen pro Woche, BAFöG möglich, im 3. Jahr
Berufspraktikum in Vollzeit mit Vergütung.
Teilzeit-Ausbildung mit Anerkennung
Schulischer Teil drei Jahre mit zwei bis drei Schultagen pro Woche, im 4. Jahr das
Berufspraktikum in Vollzeit mit Vergütung.
Berufsbegleitende Ausbildung
Schulischer Teil drei Jahre mit zwei oder drei Schultagen pro Woche kombiniert mit einer
50 % igen Anstellung mit Vergütung in einer pädagogischen Einrichtung.
Wichtig:
Bewerbungsschluss an den Fachschulen ist der 1. März des Jahres!
Wir sind deine neue Ausbildungs- bzw. Kooperationspartner und bieten dir:
Eine tarifgerechte Bezahlung nach den Bestimmungen des TVöD-SuE/TVPöD,
Professionelle Unterstützung durch die Praxisanleitung, der Kita Leitung, sowie der
pädagogischen Gesamtleitung,
Starker Zusammenhalt durch Teilnahme an Teamtagen.
Die Stadt Sinzig fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wünschen
uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer
Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion oder sexuellen Identität. Schwerbehinderte
Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung und Befähigung vorrangig
berücksichtig, soweit nicht in der Person anderer Bewerberin oder Bewerber liegende Gründe von
größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen.
Sollten wir dein Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf deine aussagekräftige Bewerbung, mit den
üblichen Unterlagen, sowie unter Nennung der Kindertagesstätte, in der die Ausbildung absolviert
werden soll. Einsendeschluss ist der 30.03. des Jahres an:
Stadtverwaltung Sinzig - Personalamt –
Kirchplatz 5, 53489 Sinzig oder
vorzugsweise elektronisch an: personal@sinzig.de
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